Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen HDTRONIC EDV-Service GmbH Hauptstraße 99 21629 Neu Wulmstorf Geschäftsführer: Heino Holst Amtsgericht Tostedt HRB 4216 USt-IdNr: DE190213106 Steuernummer: 12/200/12893
(nachfolgend „Anbieter“) und ihren gewerblichen Kunden (Unternehmer i. S. d. § 14 BGB, nachfolgend „Kunde“). Dies betrifft insbesondere:
- Warenlieferungen (z. B. Hardware, Etikettiermaschinen, Zubehör)
- Dienstleistungen (z. B. Reparaturen, Wartung, Beratung, Datensicherungen, Forensik, Installationen, Remote- und Vor-Ort-Service, Datenträger-Duplikation)
- Vermietung von Geräten
- Kostenfreie Teststellungen
Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) findet nicht statt. Der Anbieter behält sich das Recht vor, zu prüfen, ob der Kunde als Unternehmer handelt, z. B. durch Vorlage eines Gewerbenachweises.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich und in Schriftform zugestimmt hat.
Sollte sich herausstellen, dass der Kunde fälschlicherweise als Unternehmer gehandelt hat, bleibt der Anbieter berechtigt, den Vertrag rückabzuwickeln. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 346 ff. BGB).
2. Vertragsschluss
2.1 Vertragsangebote
Die Darstellung von Waren, Dienstleistungen oder Miet-/Testgeräten in Prospekten, Online-Shops oder sonstigen Medien stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben. Bestellungen oder Aufträge des Kunden (telefonisch, schriftlich, elektronisch) sind verbindliche Angebote.
2.2 Annahme durch den Anbieter
Die Annahme erfolgt durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung in Text- oder Schriftform (z. B. E-Mail) oder durch die Ausführung der Lieferung bzw. Leistung (§ 147 Abs. 2 BGB). Der Anbieter kann den Auftrag ablehnen, wenn sachliche Gründe vorliegen (z. B. fehlende Verfügbarkeit, Bonitätsbedenken, widersprüchliche Angaben).
2.3 Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch, sofern nicht ausdrücklich eine andere Sprache vereinbart wird.
2.4 Vorbehalt bei Irrtümern und technischen Fehlern
Der Anbieter ist bemüht, sämtliche Produktbeschreibungen, Preise und sonstige Angaben so präzise wie möglich zu gestalten. Dennoch können Tippfehler, technische oder sonstige Irrtümer nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei offensichtlichen (z. B. für den Kunden erkennbaren) Fehlern oder Irrtümern in Produktbeschreibungen, Preisen oder sonstigen Angaben von einem Vertrag zurückzutreten bzw. ein bereits abgegebenes Angebot des Kunden abzulehnen. Dies gilt beispielsweise für falsche Preisangaben oder fehlerhafte Produktmerkmale aufgrund technischer Probleme (§ 119 Abs. 1 BGB).
Hat der Kunde aufgrund eines offensichtlichen Irrtums bereits Zahlungen geleistet und kommt kein Vertrag zustande, so werden diese erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden – insbesondere auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen des Irrtums – bestehen nicht, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters vor (§§ 346 ff. BGB).
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Preise
Alle Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise bei Warenlieferungen ab Werk bzw. Lager. Versand- und Verpackungskosten sowie ggf. Zollgebühren oder sonstige Abgaben werden gesondert ausgewiesen.
3.2 Zahlungsarten
Die verfügbaren Zahlungsarten (z. B. Rechnung, Vorkasse, PayPal, Kreditkarte) werden vom Anbieter festgelegt. Der Anbieter kann bei Zahlung auf Rechnung eine Bonitätsprüfung verlangen oder Vorkasse fordern.
3.3 Fälligkeit
Rechnungen sind, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, sofort und ohne Abzug fällig (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
3.4 Stornierung
Bei Stornierungen von bereits bestätigten Bestellungen trägt der Kunde alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten, einschließlich Lieferantenkosten, Stornogebühren und Ausfallkosten (§ 280 BGB).
3.5 Reisekosten und Spesen
Soweit der Anbieter zur Erfüllung des Auftrags reisen muss, werden die dabei entstehenden Reise- und Übernachtungskosten sowie sonstige Spesen vom Kunden übernommen, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart ist.
Reiseart und -klasse (z. B. Nutzung von PKW, Bahn, Flugzeug) sowie Hotelkategorie werden vom Anbieter unter Berücksichtigung der Angemessenheit gewählt.
3.6 Verzugszinsen und Mahngebühren
Der Kunde kommt spätestens 14 Tage nach Fälligkeit in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Für die Dauer des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz pro Jahr berechnet. Pro Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 20,00 fällig, zuzüglich etwaiger Kosten eines Inkassobüros.
4. Lieferung und Leistungen
4.1 Allgemeine Lieferbedingungen
Lieferfristen oder -termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als solche bestätigt wurden (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Der Anbieter ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern diese dem Kunden zumutbar sind (§ 266 BGB).
Angaben zu Lieferzeiten oder Verfügbarkeiten sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.
4.2 Lieferung per Paketdienst
Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, per Paketdienst (z. B. UPS, DHL) an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
Paketdienste können Lieferungen vor der Haustür oder an einem alternativen Ablageort hinterlegen, wenn der Kunde nicht angetroffen wird. Der Kunde trägt die Verantwortung, für eine sichere Annahme der Lieferung zu sorgen.
Der Kunde hat Transportschäden oder den Verlust von Paketen dem Anbieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach dem voraussichtlichen Liefertermin, schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Transportschäden sind direkt beim Zusteller zu melden (§ 438 HGB).
Mit Übergabe der Ware an den Paketdienst geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über (§ 447 BGB).
4.3 Lieferung per Spedition
Bei größeren Waren erfolgt die Lieferung per Spedition „frei Bordsteinkante“. Mit der Bereitstellung der Ware an der Bordsteinkante geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung auf den Kunden über (§ 447 BGB).
Der Kunde ist verantwortlich für die Entladung der Ware sowie für die Bereitstellung geeigneter Hebezeuge und Transportgeräte.
4.4 Verantwortlichkeiten des Kunden bei Lieferung und Installation
Der Kunde stellt sicher, dass die Transportwege frei zugänglich und für die gelieferte Ware geeignet sind sowie der Aufstellort den Anforderungen an Tragfähigkeit, Platz und Sicherheitsvorschriften entspricht und das alle notwendigen Anschlüsse (z. B. Strom, Druckluft, Internet) sowie unterstützende Arbeitskräfte und Geräte bereitstehen.
Der Kunde ist verpflichtet, die technischen Anforderungen der gelieferten Maschinen vorab zu prüfen und sicherzustellen, dass sie zum Zeitpunkt der Installation erfüllt sind.
Sollten die Voraussetzungen nicht erfüllt sein, haftet der Anbieter nicht für daraus resultierende Verzögerungen, Schäden oder zusätzliche Kosten (§ 254 BGB). Der Anbieter kann entstandene Mehrkosten in Rechnung stellen.
4.5 Umfang der Installation und zusätzliche Leistungen
Die Installation umfasst ausschließlich die Aufstellung, Inbetriebnahme und Basiskonfiguration der gelieferten Maschinen. Zusatzleistungen, wie die Anbindung an bestehende Software, Netzwerke oder Produktionslinien, sind nicht Bestandteil der Installation, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart. Arbeiten zur Integration der gelieferten Maschinen oder Geräte in bestehende Produktionslinien, die Anpassung oder Programmierung von Schnittstellen oder die Anbindung an vorhandene Softwarelösungen des Kunden bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung, einschließlich der Festlegung von Leistungsumfang, Kosten und Zeitrahmen. Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen, Schäden oder Kosten, die daraus entstehen, dass der Kunde zusätzliche Leistungen erwartet, die nicht schriftlich vereinbart wurden. Führt der Anbieter zusätzliche Leistungen, wie die Integration oder Anpassung der gelieferten Maschinen, auf Wunsch des Kunden aus Kulanz durch, geschieht dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ausschließlich auf eigenes Risiko des Kunden. Ein Anspruch auf Durchführung, Wiederholung oder Nachbesserung solcher Kulanzleistungen besteht nicht. Der Anbieter übernimmt für Kulanzleistungen keine Haftung, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem Verhalten des Anbieters. Mitwirkungspflicht des Kunden Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter vor der Installation schriftlich mitzuteilen, ob zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Integration oder Anpassung der gelieferten Maschinen erforderlich sind. Unterbleibt eine solche Mitteilung, haftet der Anbieter nicht für Verzögerungen, Kosten oder Schäden, die sich aus einer fehlenden Integration ergeben (§ 254 BGB. Werden zusätzliche Leistungen ohne vorherige schriftliche Vereinbarung durchgeführt, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden die entstandenen Kosten gemäß der geltenden Vergütungssätze in Rechnung zu stellen.
4.6 Lieferungen in das Ausland
Lieferungen in das EU-Ausland und Drittländer erfolgen gemäß den vereinbarten Incoterms 2020, z. B. DAP oder EXW. Für Lieferungen in Drittländer trägt der Kunde alle Einfuhrabgaben, Zölle und Gebühren. Der Anbieter stellt die notwendigen Ausfuhrdokumente bereit. Der Kunde haftet für Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die aus fehlenden Einfuhrdokumenten oder rechtlichen Hindernissen resultieren. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Lieferungen in Länder abzulehnen, für die Embargos, Exportbeschränkungen oder andere gesetzliche Vorgaben gelten.
5. Dienstleistungen
5.1 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde sorgt dafür, dass sämtliche für die Dienstleistung notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden (z. B. Zugangsberechtigungen, Datenfreigaben, geeignete IT-Infrastruktur, sichere und stabile Stromversorgung). Der Anbieter kann die Arbeiten aussetzen, wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, ohne dafür haftbar zu sein.
5.2 Remote-Dienstleistungen
Der Kunde gewährleistet während der Remote-Arbeiten eine stabile Internetverbindung und stellt sicher, dass etwaige Sicherheits- und Datenschutzrichtlinien eingehalten werden. Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die auf instabile Verbindungen oder unzureichende Sicherheitsmaßnahmen seitens des Kunden zurückzuführen sind.
6. Datenträger-Duplikation und Kopierservices
6.1 Gegenstand
Der Anbieter dupliziert Datenträger, kopiert Daten in größeren Stückzahlen oder führt ähnliche Vervielfältigungsdienstleistungen durch, sofern dies vertraglich vereinbart ist.
6.2 Verantwortung des Kunden
Der Kunde versichert, dass alle von ihm zur Duplizierung bzw. Vervielfältigung übergebenen Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Urheber-, Marken- oder Lizenzrechte. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass das Duplizieren oder Kopieren dieser Inhalte rechtmäßig erfolgt und weder strafbare Inhalte noch verbotene oder urheberrechtlich geschützte Werke ohne Berechtigung vervielfältigt werden.
6.3 Haftungsfreistellung
Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Anbieter aufgrund einer möglichen Rechtsverletzung durch die Vervielfältigung oder Verbreitung der vom Kunden gelieferten Inhalte geltend machen. Die Freistellung umfasst auch die notwendigen Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungskosten (z. B. Gerichts- und Anwaltskosten), die dem Anbieter im Zusammenhang mit der Rechtsverletzung entstehen.
6.4 Ablehnungsvorbehalt
Der Anbieter behält sich das Recht vor, Aufträge zur Duplizierung bzw. Vervielfältigung abzulehnen oder abzubrechen, wenn sich herausstellt, dass die Inhalte offensichtlich unzulässig oder rechtswidrig sind (z. B. strafbare Inhalte).
6.6 Unvollständigen Kopien oder Löschungen
Seltene Ausnahmefälle bei unvollständigen Kopien oder Löschungen entbinden den Anbieter von der Haftung, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
7. Vermietung und Teststellungen
7.1 Vermietung von Geräten
Der Anbieter vermietet bestimmte Geräte (z. B. Etikettiermaschinen, Hardware) an den Kunden, sofern dies vertraglich vereinbart wurde. Ein schriftlicher oder schriftlich bestätigter Mietvertrag regelt den konkreten Mietgegenstand, die Mietdauer und das vereinbarte Entgelt.
Die vermieteten Geräte bleiben stets im Eigentum des Anbieters. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln und nur im Rahmen der vereinbarten bzw. gewöhnlichen Nutzung einzusetzen. Eigenmächtige Umbauten oder Eingriffe sind untersagt, es sei denn, der Anbieter hat diesen schriftlich zugestimmt.
7.2 Kostenlose Teststellungen
Der Anbieter kann dem Kunden Geräte zu Test- oder Demonstrationszwecken unentgeltlich zur Verfügung stellen („Teststellung“). Ein schriftlicher oder schriftlich bestätigter Auftrag regelt die Dauer und den Umfang der Teststellung.
Die Testgeräte bleiben stets im Eigentum des Anbieters. Der Kunde ist verpflichtet, die Testgeräte während der Testdauer sorgfältig zu behandeln und ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck einzusetzen.
8. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
8.1 Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb von 5 Werktagen schriftlich zu rügen (§ 377 HGB). Verdeckte Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen nach ihrer Entdeckung zu rügen.
8.2 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung im Eigentum des Anbieters. Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. In diesem Fall tritt der Kunde bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung an den Anbieter ab. Der Anbieter nimmt diese Abtretung hiermit an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Anbieter behält sich vor, die Forderungen selbst einzuziehen, falls der Kunde in Zahlungsverzug gerät.
8.3 Geheimhaltungspflichten
Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen weder direkt noch indirekt an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben. Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere technische Daten, Kundenlisten, Geschäftsstrategien sowie sonstige nicht öffentliche Informationen. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von 5 Jahren bestehen.
8.4 Schutz des geistigen Eigentums
Alle dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, Software, Entwürfe oder sonstige Materialien bleiben geistiges Eigentum des Anbieters. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Anbieter das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
9. Haftung und Datenschutz
9.1 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Eine Haftung für Datenverluste ist ausgeschlossen, soweit der Kunde es versäumt hat, eine ordnungsgemäße Datensicherung durchzuführen und sicherzustellen, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
9.2 Datenschutz und Datenverarbeitung
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung, Abrechnung und Pflege der Kundenbeziehung. Details finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters, die auf der Webseite einsehbar ist. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten sowie auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
9.3 Haftungsausschluss für Produktionsausfälle, Lieferverzögerungen und Schäden durch Maschinen
Der Anbieter haftet nicht für Produktionsausfälle, entgangene Gewinne oder sonstige mittelbare oder Folgeschäden, die durch die Funktionsunfähigkeit, unsachgemäße Nutzung oder verspätete Bereitstellung der vom Anbieter gelieferten Maschinen oder Waren entstehen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Die Haftung des Anbieters für Schäden, die durch von ihm gelieferte Maschinen oder Anlagen verursacht werden, ist auf Fälle beschränkt, in denen diese Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters entstanden sind. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, mangelhafte Wartung, unzureichende Installationsvoraussetzungen oder äußere Einflüsse beim Kunden verursacht werden.
Verzögerungen bei der Lieferung oder Bereitstellung von Maschinen oder Waren führen nicht zu einer Haftung des Anbieters für daraus resultierende Schäden, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Maschinen und Anlagen unverzüglich nach Erhalt auf Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Erkennbare Mängel sind innerhalb von fünf Werktagen schriftlich zu rügen (§ 377 HGB). Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit des Anbieters ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
10. Musterprodukte und Musterverpackungen
10.1 Zweck und Verwendung
Werden dem Anbieter vom Kunden oder Dritten Musterprodukte, Musterverpackungen oder ähnliche Testmuster (im Folgenden „Muster“) überlassen, so dienen diese ausschließlich der Prüfung der Eignung für Maschinen und Geräte sowie der Durchführung von Testläufen. Der Anbieter ist berechtigt, die Muster für Demonstrationszwecke zu nutzen, einschließlich der Erstellung von Videos oder anderen Aufzeichnungen, um Kunden oder Interessenten die Funktionsweise der Geräte näherzubringen.
10.2 Aufbewahrung, Weitergabe und Vernichtung
Der Anbieter verpflichtet sich, die Muster während der Test- und Demonstrationsphase sorgfältig zu behandeln und aufzubewahren. Eine Rücksendung der Muster erfolgt nur, wenn der Kunde dies ausdrücklich vor oder während der Testphase schriftlich verlangt. Andernfalls ist der Anbieter nach Abschluss der Tests berechtigt, die Muster nach eigenem Ermessen zu entsorgen oder zu vernichten. Der Anbieter darf die Muster an Zulieferer oder Partner weiterleiten, sofern dies für die Durchführung der Tests erforderlich ist und der Kunde dem nicht vorab schriftlich widersprochen hat. Spätere Mitteilungen des Kunden zu Rücksendungen oder Widersprüchen, die nach Abschluss der Test- oder Demonstrationsphase eingehen, können nicht berücksichtigt werden, wenn die Muster bereits entsorgt oder weitergeleitet wurden.
10.3 Aufzeichnungen und Vertraulichkeit
Im Rahmen von Tests oder Demonstrationen kann der Anbieter Fotos, Videos oder ähnliche Aufzeichnungen anfertigen. Diese werden nur dann vertraulich behandelt, wenn der Kunde dies vorab schriftlich mitteilt. Liegt keine entsprechende Mitteilung vor, ist der Anbieter berechtigt, die Aufzeichnungen zu eigenen Demonstrationszwecken zu verwenden, einschließlich der Veröffentlichung auf der Unternehmenswebsite oder in Präsentationen. Sollte ein Muster sensible oder besonders schützenswerte Inhalte enthalten, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter hierüber schriftlich vorab zu informieren, damit geeignete Schutzmaßnahmen (z. B. Unkenntlichmachung oder separate Vereinbarungen) getroffen werden können.
10.4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde gewährleistet, dass die bereitgestellten Muster keine Rechte Dritter verletzen und für die vorgesehenen Tests geeignet sind (z. B. hinsichtlich Inhaltsstoffen oder Kennzeichnungen). Besondere Anforderungen des Kunden, wie eine verpflichtende Rücksendung oder spezifische Vertraulichkeitsregelungen, müssen vor der Überlassung der Muster schriftlich mit dem Anbieter vereinbart werden.
10.5 Haftung
Der Anbieter haftet nicht für Schäden an den Mustern, die im Rahmen gewöhnlicher Test- oder Demotätigkeiten entstehen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Normale Abnutzung oder Beeinträchtigungen der Muster, die durch die Tests oder Demonstrationen entstehen, gelten nicht als Schäden im Sinne dieser Klausel. Weitergehende Haftungsregelungen ergeben sich aus den allgemeinen Haftungsbestimmungen in diesen AGB.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Anbieters. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (§ 306 BGB). Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
(Stand 1. Januar 2025)