Daten Löschsysteme
Daten-Löschgeräte, Daten-Schredder und Degausser für die revisionssichere Datenvernichtung
Wer Festplatten, SSDs, USB-Sticks, Magnetbänder oder optische Medien ausmustert, muss die Daten so vernichten, dass sie sich nicht wiederherstellen lassen – und das nachweisen können. Formatieren, Partitionieren oder Freeware-Tools reichen dafür nicht. Wir liefern Geräte, die sicher löschen und den Vorgang dokumentieren.
Genauso wichtig wie das Gerät ist das passende Verfahren. Degaussen, mechanische Zerstörung und sicheres Überschreiben eignen sich für unterschiedliche Datenträger und Schutzklassen nach DIN 66399. Wir beraten Sie bei der Auswahl und beim Aufbau eines DSGVO-konformen Löschkonzepts – seit 1997.
Daten-Löschgeräte, Daten-Schredder und Degausser für die revisionssichere Datenvernichtung
Wer Festplatten, SSDs, USB-Sticks, Magnetbänder oder optische Medien ausmustert, muss die Daten unwiederbringlich vernichten und das nachweisen. Formatieren oder Freeware reicht dafür nicht. Wir liefern Geräte, die sicher löschen und den Vorgang dokumentieren.
Welches Verfahren passt – Degaussen, mechanische Zerstörung oder Überschreiben – hängt vom Datenträger und der Schutzklasse nach DIN 66399 ab. Wir beraten Sie beim DSGVO-konformen Löschkonzept, seit 1997.
Datenträger sicher und nachweisbar vernichten
Unternehmen und Behörden müssen nach der DSGVO ein nachprüfbares Löschkonzept für sensible Daten vorhalten, egal ob auf Festplatten, SSDs, SD-Karten, USB-Sticks, Magnetbändern oder optischen Medien. Wie schnell aus einem übersehenen Datenträger ein Problem wird, zeigen die Fälle, über die das Computermagazin c't regelmäßig berichtet: gebrauchte Platten und SSDs mit lesbaren Behördendaten, verkauft über Online-Plattformen. In Dänemark musste ein Unternehmen rund 160.000 Euro zahlen, weil Daten nicht ausreichend gelöscht und der Vorgang nicht dokumentiert war.
Formatieren, Partitionieren oder kostenlose Lösch-Tools halten einer forensischen Wiederherstellung nicht stand. Sicher wird es erst mit Geräten, die den Datenträger entmagnetisieren, physisch zerstören oder normgerecht überschreiben – und die jeden Vorgang protokollieren. Genau diese Dokumentation verlangt ein Audit, und genau hier scheitern selbstgebaute Löschkonzepte.
HDTRONIC liefert die passenden Daten-Löschgeräte, Daten-Schredder und Degausser und berät Sie beim Aufbau eines DSGVO-konformen Konzepts. Für einen großen Speicherhersteller haben wir Festplatten-Löschsysteme in Stückzahl geliefert, für sicherheitssensible Kunden Systeme unter Geheimhaltung gebaut. Wer Datenträger nicht nur löschen, sondern vorher auch kopieren oder testen muss, bekommt beides aus einer Hand.
Welches Verfahren für welchen Datenträger?
Nicht jede Methode passt zu jedem Medium. Die Schutzklassen der DIN 66399 geben den Rahmen vor, an dem sich Datenschutzbeauftragte und Auditoren orientieren.
Wofür: magnetische Medien, also klassische Festplatten und Bänder (LTO, DLT, VHS).
Stärke: Sekunden pro Datenträger, hoher Durchsatz, kein Öffnen nötig.
Grenze: wirkungslos bei SSDs, USB-Sticks und optischen Medien.
Wofür: nahezu alle Medien – HDDs, SSDs, USB-Sticks, Mobiltelefone, CDs und DVDs.
Stärke: höchste Sicherheit, erreicht die oberen Schutzklassen der DIN 66399, funktioniert auch bei defekten Medien.
Grenze: höherer Aufwand, das Schreddergut muss entsorgt werden.
Wofür: funktionsfähige Festplatten, die weiterverwendet werden sollen.
Stärke: Datenträger bleibt nutzbar, kein Materialverlust.
Grenze: ungeeignet für defekte Medien, bei SSDs nur bedingt sicher (Wear-Leveling), zeitaufwendig.
Häufige Fragen zur Datenvernichtung
Reicht es nicht, die Festplatte zu formatieren?
Wie lösche ich SSDs und USB-Sticks sicher?
Bekomme ich einen Nachweis über die Löschung?
Was bedeutet DIN 66399 für meine Auswahl?
Kopieren und löschen Sie auch in einem Arbeitsschritt?
Unsicher, welches Löschverfahren für Sie passt?
Kein Callcenter, kein Bot. Heino Holst berät Sie direkt – zur Gerätewahl und zum DSGVO-konformen Löschkonzept. Rückmeldung in der Regel am selben Werktag.
Datenträger sicher und nachweisbar vernichten
Unternehmen und Behörden müssen nach der DSGVO ein nachprüfbares Löschkonzept für sensible Daten vorhalten – auf Festplatten, SSDs, SD-Karten, USB-Sticks, Magnetbändern oder optischen Medien. In Dänemark musste ein Unternehmen rund 160.000 Euro zahlen, weil Daten nicht ausreichend gelöscht und der Vorgang nicht dokumentiert war.
Formatieren oder Freeware hält einer forensischen Wiederherstellung nicht stand. Sicher wird es mit Geräten, die entmagnetisieren, physisch zerstören oder normgerecht überschreiben – und jeden Vorgang protokollieren.
HDTRONIC liefert Daten-Löschgeräte, Schredder und Degausser und berät beim DSGVO-konformen Konzept. Wer Datenträger vorher kopieren oder testen muss, bekommt beides aus einer Hand.
Welches Verfahren für welchen Datenträger?
Den Rahmen geben die Schutzklassen der DIN 66399 vor.
Wofür: Festplatten und Bänder.
Stärke: Sekunden pro Medium, hoher Durchsatz.
Grenze: wirkungslos bei SSDs, USB und optischen Medien.
Wofür: fast alle Medien, auch defekte.
Stärke: höchste Sicherheit, obere DIN-66399-Klassen.
Grenze: mehr Aufwand, Schreddergut entsorgen.
Wofür: funktionsfähige HDDs zur Weiternutzung.
Stärke: Datenträger bleibt nutzbar.
Grenze: bei SSDs nur bedingt sicher, zeitaufwendig.
Häufige Fragen
Reicht Formatieren nicht aus?
Wie lösche ich SSDs sicher?
Bekomme ich einen Löschnachweis?
Was bedeutet DIN 66399?
Auch kopieren und löschen kombiniert?
Unsicher, welches Verfahren passt?
Kein Callcenter, kein Bot. Heino Holst berät Sie direkt – zur Gerätewahl und zum DSGVO-konformen Löschkonzept. Rückmeldung in der Regel am selben Werktag.
